AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen X-IT GmbH

Stand Dezember 2016

Die hier folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) werden Bestandteil aller Verträge mit der Firma: X-IT GmbH Rochelgasse 12 8020 Graz

§1 Allgemeines: Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Kostenvoranschläge sind i.d.R. kostenpflichtig, es sei denn, es wurde schriftlich und vorab Gegenteiliges vereinbart oder die Kostenfreiheit explizit zugesichert. AGB von Drittanbietern und/oder nichtösterreichischen Vertragspartnern werden nicht Vertragsbestandteil. Die AGB von Geschäftskunden gelten auch dann nicht, wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen haben. Alle Abweichungen bedürfen unserer expliziten schriftlichen Bestätigung und Zustimmung.

§2 Leistungen: Angebote und Terminangaben sind freibleibend. Mündlich erteilte Aufträge werden von X-IT GmbH schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von X-IT GmbH schriftlich (Brief, Fax oder E-Mail) bestätigt wurden. X-IT GmbH stellt verschiedene Leistungen zur Verfügung, welche im Vertrag individuell geregelt werden können und schriftlich festgehalten werden. Es gelten nur schriftliche Vereinbarungen. X-IT GmbH behält sich vor, Ihre angebotenen Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen. X-IT GmbH ist ebenso berechtigt Leistungen zu verringern, in diesem Fall hat der Kunde nicht das Recht vom Vertrag zurückzutreten. X-IT GmbH versendet/hinterlässt nach Abschluss der Arbeiten einen Lieferschein. Die Verfügbarkeit der angebotenen Dienste von der X-IT GmbH werden schriftlich im Vertrag festgehalten. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die X-IT GmbH, die Leistungserbringung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten; als höhere Gewalt verstehen sich Streik, Aussperrung, Mobilmachung, Krieg, Blockade, Energiemangel, Feuer, Verkehrssperren, Störungen der Betriebe oder des Transportwesens oder sonstige, von X-IT GmbH nicht zu vertretende Umstände. Änderungen, die sich als technisch nötig erweisen oder im Sinne einer besseren Performance angeraten erscheinen und unter Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers zumutbar sind, bleiben vorbehalten. Mit der Annahme des Auftrages und dessen Bestätigung kommt ein Vertrag über die Nutzung und Verwertung unserer Dienstleistungen zustande. Der Auftraggeber verpflichtet sich, X-IT GmbH alle Informationen unverzüglich zur Verfügung zu stellen, sofern sich diese als zur Erfüllung des Auftrags notwendig erweisen. Beratung, Schulung, Coaching, Medien- und Internetrecherche und damit zusammenhängende Arbeiten, Download von Daten, Konkurrenzbeobachtung sowie Vermittlung von Waren und Dienstleistungen können gesondert vereinbart werden. Bei der Berechnung von Stundensätzen werden angebrochene Stunden auf jeweils ½ Stunde (30 Minuten) aufgerundet. Sollte es im Rahmen der Auftragsabwicklung erforderlich werden, Leistungen von Drittanbietern und Zulieferern in Anspruch zu nehmen, übernimmt die X-IT GmbH nur die Vermittlung dieser Leistung. Vereinbarungen und Abschlüsse mit dem/den Drittanbieter(n) erfolgen im wechselseitigen Einvernehmen der Vertragsparteien, das zwingend erforderlich ist.

§2.1 Nachträgliche Auftragsbestätigungen und Lieferscheine: Eine Betreuung des Kunden und Wartung seines System durch X-IT kann auch außerhalb seiner Geschäftszeiten bspw über Fernwartung durchgeführt und notwendig sein. Um einen reibungslosen Ablauf und möglichst durchgehende System Laufzeiten zu erzielen, wird X-IT auch ohne konkreten schriftlichen Auftrag (jedoch immer nur im Rahmen eines Servicevertrages oder bei Dringlichkeit nach mündlichem Auftrag) des Kunden tätig. Nach abgeschlossenen Arbeiten am System übermittelt X-IT dem Kunden eine nachträgliche Auftragsbestätigung in der die durchgeführten Leistungen aufgelistet werden. Diese Auftragsbestätigung ist vom Kunden innerhalb von sieben Tagen zu unterfertigen und an X-It zu übermittel oder zu beanstanden. Wird innerhalb dieser Frist kein Einwand gegen die Auftragsbestätigung erhoben, so gelten die Leistungen als beauftragt und durchgeführt. Diese Bestätigung begründet aber keine Rügepflicht in Hinblick auf die Mangelhaftigkeit der Leistungen von X-IT und hat bspw auf Gewährleistungsrechte des Kunden keinen Einfluss.

Für Lieferscheine der Firma X-IT gilt diese Bestimmung sinngemäß.

§3 Vertragslaufzeit, Kündigung: Die Vertragslaufzeit ist bei Projekten Gegenstand detaillierter Vereinbarung. Projektbezogene Verträge verlängern sich in der Regel nicht automatisch und enden am vereinbarten Stichtag. Bei langfristigen Verträgen (z.B. Domainpflege mit regelmässigen Updates etc.) werden Kündigungsfristen gesondert, jedoch zwingend vereinbart. Sollte vor Ablauf der regulären Laufzeit nicht von einem der Vertragspartner gekündigt werden, so verlängert sich die Vertragslaufzeit stillschweigend um die jeweilige Erstvertragsdauer. Kündigung ist jeweils bis 30 Tage vor Vertragsende möglich. Die Kündigung bedarf der eingeschriebenen Schriftform. Zur Wahrung der Frist genügt das Datum des Poststempels. Der Kunde verpflichtet sich mit Vertragsende, alle von uns erstellten Dokumente sowie Kopien davon, gemäß den jeweils in Kraft befindlichen datenschutzrechtlichen Bestimmungen von allen Datenträgern, auch nichtelektronischen, unverzüglich zu löschen, sofern eine Weiternutzung nicht ausdrücklich vereinbart worden war. Vorhandene Internet-Publikationen sind von allen genutzten und bestückten Servern zu entfernen. Verwendete, von uns entwickelte Codes und Software in jeder Form sowie beliebige sonstige mediale Produkte bleiben unser Eigentum und dürfen vom Vertragspartner ebenfalls nur weiterverwendet werden, sofern der Vertrag das ausdrücklich vorsieht bzw. vorsah. Sollten von X-IT GmbH erstellte Internet Publikationen spätestens 14 Tage nach Vertragende noch im Internet abrufbar sein, gilt dies gegebenenfalls als ein neuer Vertrag zwischen dem Kunden und der X-IT GmbH, sofern nichts anders vereinbart war/ist.

§4 Kosten: Preiserhöhungen während der vereinbarten Laufzeit werden hiermit ausgeschlossen. Preissenkungen werden ohne gesonderte Ankündigung bzw. Aufforderung an den Vertragspartner weitergegeben. Auf freiwillig von uns angebotene kostenlose Service-Leistungen über die Vertragsbestimmungen hinaus besteht kein Rechtsanspruch. Kostenlose Leistungen können von uns jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ihre längerfristige freiwillige Erbringung konstituiert keine gewohnheitsrechtlichen Ansprüche. Nimmt der Kunde anderweitige Unterstützungs- und Supportleistungen in Anspruch, die nicht im jeweiligen Vertrag enthalten sind, werden diese gemä� des jeweils gültigen Preises oder nach gesonderter Vereinbarung berechnet. Sämtliche Preisangaben verstehen sich netto exklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer und Sonderausgaben. Als Sonderausgaben gelten Porto-, Telefon-, Fax-, Kurier-, Disketten-, CD- und ähnliche Kosten.

§5 Zahlungsbedingungen: Der Kunde verpflichtet sich, die Rechnungen von der X-IT GmbH innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne weitere Abzüge auf ein Konto von der X-IT GmbH zu überweisen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen berechnet, ferner sind sämtliche Mahn- und Inkassokosten, die der X-IT GmbH entstehen, vom Kunden zu ersetzen. Sofern nicht anders vereinbart, ist je ein Drittel des Kostenvoranschlags nach Präsentation des ersten Prototyps, der Ausarbeitungsvorstellung und nach Abnahme unabhängig davon fällig, ob die im Rahmen des Auftrags erbrachte Leistung dem ursprünglichen Zweck zugeführt wird oder nicht.

§6 Datenschutz, Datensicherung: Der Kunde stellt die X-IT GmbH von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. X-IT GmbH ist nicht für die Datensicherung der bei Drittanbieter gespeicherten Dateien verantwortlich. Soweit Daten an Drittanbietern übermittelt werden, stellt die X-IT GmbH dem Kunden auf Wunsch Sicherheitskopien zur Verfügung. Dem Kunden ist bekannt, dass aufgrund der technischen Gegebenheiten des Internets nicht gänzlich auszuschließen ist, dass übermittelte und ausgetauschte Daten Dritten gegen den Willen der Vertragsparteien bekannt werden. Dieses Risiko müssen die Vertragsparteien in Kauf nehmen. Die für die Auftragsabwicklung notwendigen Daten werden elektronisch gespeichert. Alle personenbezogenen Daten werden von uns selbstverständlich strikt vertraulich behandelt und keinesfalls an Dritte weitergegeben, es sei denn, übergeordnete Bestimmungen und Gesetze zwingen uns hierzu. Der jeweilige Vertragspartner verpflichtet sich zu einem genauso sorgfältigen Umgang mit unseren Daten.

§7 Inhalte, Massenmailings, Mailingaktionen: Es besteht für X-IT GmbH keine Prüfungspflicht der Inhalte des Kunden, gleich in welchem Medium, insbesondere auf deren Rechtmäßigkeit, Korrektheit und Wahrhaftigkeit. Der Kunde stellt X-IT GmbH von jeglicher Haftung für den Inhalt von übermittelten Seiten bei Drittanbietern frei. Er sichert zu, mit seinem Angebot keinerlei Patent-, Warenzeichen- oder andere Rechte Dritter zu verletzen. Er sichert gleichfalls zu, dass er sein Angebot nicht zur Speicherung oder Verbreitung volksverhetzenden, obszönen, pornographischen oder verleumderischen Materials verwenden wird. Für den Inhalt der Seiten ist der Kunde in jeder Hinsicht selbst verantwortlich. Falls Inhalte des Vertragspartners gegen geltendes Recht verstossen, die Rechte Dritter offenkundig verletzen oder öffentlichen Anstoss erregen, ist X-IT GmbH zur sofortigen Kündigung des Vertrags berechtigt. Dabei entstehende Kosten werden dem Kunden in voller Höhe in Rechnung gestellt. Betroffene dritte Vertragspartner werden gegebenenfalls von X-IT GmbH. über informiert. Sinngemäß ist der Vertragspartner ebenfalls für die entsprechenden Inhalte von PR- und Mailingaktionen alleinverantwortlich (gleich in welchem Medium und auf welchem Wege), die X-IT GmbH gegebenenfalls in seinem Auftrag und in seinem Namen durchführt. X-IT GmbH fügt verschickten Mails und Postsendungen etc. einen Herkunfts- und Autorenhinweis bei, aus dem der Auftraggeber hervorgeht. Der Kunde verpflichtet sich, keine Werbe-Rundschreiben oder sogenannte mass mailings (Mailingaktionen) via Elektronischer Mail zu veranlassen, ohne von den Empfängern dazu veranlasst worden zu sein (Spamming-Verbot).

§8 Haftung, Schadenersatz: X-IT GmbH übernimmt keine Garantie dafür, dass Leistungen von Drittanbietern permanent verfügbar sind. Ebenso kann X-IT GmbH für Störungen innerhalb des Internets keine Haftung übernehmen. Wir übernehmen zudem keinerlei Haftung für Schäden oder Folgeschäden, die direkt oder indirekt durch die in Auftrag gegebenen Arbeiten verursacht werden. Dies betrifft insbesondere die Inhalte von Internet-Publikationen und E-Mails im Kundenauftrag, sowie die Funktionalität von Software und dergleichen, die von uns oder unseren Beauftragten via Download oder anderweitig im Auftrag unserer Vertragspartner beschafft wurde. Unabhängig vom Rechtsgrund sind Haftung und Schadenersatzansprüche auf die Höhe des Auftragswertes beschränkt. Dem Kunden ist bekannt, dass seine Internet-Publikationen nur mit spezieller Software (Webbetrachter, sog. Browser) aufgerufen werden können. Zu diesen zählen zum Beispiel aktuelle Versionen von Netscape® und Microsoft®. Von uns erstellte Seiten für das Web werden in der Regel mit den neuesten Versionen dieser Standard-Browser getestet. Die Funktionalität in anderen Browsern kann nicht immer garantiert werden, ausser es wurde vertraglich vereinbart. Dem Vertragspartner ist dies bekannt. Schadensersatzansprüche aus Verzug, Verletzung von vertraglichen und gesetzlichen Neben- und Schutzpflichten, Unmöglichkeit der Leistung, Verschulden bei Vertragsschluss und ausservertragliche Haftung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder gar vorsätzliches Handeln unsererseits verursacht worden ist. Insbesondere sind (Termin-)Zusagen bei Projektaufträgen unverbindlich, da es in der Natur komplexer Arbeitsabläufe liegt, dass es zu unvorhergesehenen Verzögerungen kommen kann. X-IT GmbH verpflichtet sich jedoch, Aufträge nach bestem Wissen und Können auszuführen.

§9 Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen und des Vertrages als solchem davon unberührt.

§10 Urheberrechte: Alle Urheberrechte im Rahmen eines Angebotes und/oder Auftrags entworfenen und erstellten Grafiken, Texte, Programme und Konzeptionen bleiben bei X-IT GmbH. Von X-IT GmbH entworfene und erstellte Grafiken, Texte, Programme und Konzeptionen dürfen weder verändert noch weitergegeben und nur im ursprünglichen Sinn und Zusammenhang verwendet werden. Die Modifikation von Grafiken, Texten, Programmen und Konzeptionen müssen mit X-IT GmbH abgesprochen und erlaubt werden. Die Nutzungsrechte werden vertraglich vereinbart. 
Grundsätzlich bleiben alle Rechte bei der X-IT GmbH.
Wenn ein Werk im Sinn des UrHG zur Verfügung gestellt, verrechnet und vollständig bezahlt wird, darf der Auftraggeber dieses Werk nutzen.
Dazu gehört bei Programmen der Betrieb, die Vervielfältigung zur Sicherung und die Anpassung auf die eigenen Bedürfnisse.
Weiters die eigene Nutzung von Grafiken, Texten und Konzeptionen.
Dazu gehören nicht, Weitergabe an, und Nutzung durch Dritte.

§11 Eigentumsvorbehalt

§11.1 Das Vertragsprodukt bleibt Eigentum von der X-IT GmbH bis zur Erfüllung aller, auch zukünftiger Forderungen aus diesem Vertrag und darüber hinaus aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunden.

§11.2 Der Kunde ist widerruflich zur Weitergabe der Vorbehaltsware im ordnungsgemässen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt berechtigt, soweit er seinerseits unter eigenem Eigentumsvorbehalt weiterverkauft, nicht aber zur Verpfändung oder Sicherheitsübereignung in irgendeiner Form. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum der X-IT GmbH hinzuweisen und X-IT GmbH unverzüglich zu unterrichten. Der Kunde hat das Eigentum der Firma X-IT GmbH deutlich sichtbar zu kennzeichnen. Bei Zuwiderhandeln des Kunden gegen die Vereinbarungen über den Eigentumsvorbehalt, ist der Kunde ohne Anrechnung auf einen tatsächlich eingetretenen Schaden (insbesondere Kosten der Exszindierung im Exekutionsverfahren) zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe des zweifachen Nettowarenwertes der Vorbehaltsware verpflichtet.

§11.3 Bei Verbindung, Verarbeitung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit der Firma X-IT GmbH nicht gehörenden Waren erwirbt die Fa. X-IT GmbH Miteigentum anteilig im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur übrigen Ware.

§11.4 Bei Zahlungsverzug, auch aus anderen und zukünftigen Lieferungen oder Leistungen von X-IT GmbH an Kunden, oder bei Vermögensverfall des Kunden darf X-IT GmbH zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes an der Vorbehaltsware die Geschäftsräume des Kunden betreten und die Vorbehaltsware an sich nehmen.

§11.5 Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder die Pfändung des Liefergegenstandes durch X-IT GmbH gilt nicht als Vertragsrücktritt, sofern der Kunde Unternehmer ist.

§11.6 Der Kunde tritt seine Forderungen aus der Weitergabe der Vorbehaltsware im jeweiligen Rechnungswert der Vorbehaltsware bereits zum Zeitpunkt der Bestellung im voraus an X-IT GmbH ab. Der Kunde bleibt zur Einziehung auch nach der Abtretung berechtigt. X-IT GmbH ist dessen ungeachtet im Rahmen des ordnungsgemässen Geschäftsganges einziehungsberechtigt, wird von diesem Recht aber nur Gebrauch machen im Falle des Zahlungsverzugs oder bei einem Antrag auf Eröffnung des Konkurs- oder Vergleichsverfahrens durch den Kunden. Auf Verlangen von X-IT GmbH wird der Kunde die abgetretenen Forderungen benennen, erforderliche Angaben machen, Unterlagen aushändigen und den Schuldnern die Abtretung mitteilen. X-IT GmbH darf zur Sicherung seiner Zahlungsansprüche jederzeit diese Abtretung offen legen.

§11.7 Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt X-IT GmbH. Für die Bewertung der Sicherheiten ist bei der Vorbehaltsware der zur Zeit des Freigabeverlangens geltende Netto-Listenpreis der Firma X-IT GmbH massgeblich, bei abgetretenen Forderungen ist vom Netto-Rechnungsbetrag abzüglich eines Sicherheitsabschlags von 30 % auszugehen. Handelt es sich um Forderungen, bei welchen der Abnehmer des Kunden bereits in Zahlungsverzug ist oder Tatsachen bekannt sind, die berechtigten Grund zu der Annahme geben, dass ein Ausfall zu befürchten ist, so beträgt der Abschlag 50 %. Bei wegen Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung nur in Form von Miteigentum bestehenden Sicherheiten ist vom Netto-Listenpreis der von X-IT GmbH gelieferten Ware abzüglich eines Abschlags von 30 % auszugehen.

§11.8 Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Gegenstände bleiben im Eigentum von X-IT GmbH. Sie dürfen vom Kunden nur aufgrund gesonderter Vereinbarung mit X-IT GmbH über den Test- und Vorführzweck hinaus benutzt werden.

§12. Lieferungen von Hardware

§12.1 Die Angebote der Fa. X-IT GmbH sind freibleibend und unverbindlich und verstehen sich vorbehaltlich der Selbstbelieferung durch unseren Lieferanten. Die Wahl des Lieferanten bleibt uns allein überlassen, weshalb bei Nichtbelieferung von unserem gewählten Lieferanten vom Kunden nicht der Bezug bei einer anderen Bezugsquelle verlangt werden kann. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung der Fa. X-IT GmbH, spätestens jedoch durch Annahme der Lieferung durch den Kunden, zustande.

§12.2 Fa. X-IT GmbH ist berechtigt, von Verträgen zurückzutreten, sofern Tatsachen eintreten, die aufzeigen, dass der Kunde nicht kreditwürdig ist.

§12.3 Dem Kunden zumutbare technische und gestalterische Abweichungen von Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts und der weiteren Entwicklung bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen Fa. X-IT GmbH hergeleitet werden können.

§12.4 Das Recht zu Teillieferungen und deren Fakturierung bleibt der Fa. X-IT GmbH ausdrücklich vorbehalten.

§12.5 Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn das Vertragsprodukt zum vereinbarten Liefertermin dem Frachtführer übergeben wurde, soweit keine anderweitige ausdrückliche schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Verzögert sich die Versendung versandbereiter Ware aus Gründen, die nicht von Fa. X-IT GmbH zu vertreten sind, so können die Vertragsprodukte auf Kosten und Gefahr des Kunden eingelagert werden.

§12.6 Der Liefertermin wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen von Fa. X-IT GmbH vereinbart und versteht sich unverbindlich und vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung und unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, unabhängig davon, ob diese bei Fa. X-IT GmbH oder beim Hersteller eintreten, insbesondere höhere Gewalt, staatliche Massnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel, unverschuldete verspätete Materialanlieferungen etc. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Verlängert wird auch eine in diesem Falle evtl. vom Kunden gesetzte Nachfrist um die Dauer des unvorhergesehenen Ereignisses. Sollte Fa. X-IT GmbH mit einer Lieferung mehr als sechs Wochen in Verzug geraten, kann der Kunde nach einer schriftlich gesetzten, angemessenen Nachfrist unter Ausschluss weiterer Ansprüche vom Vertrag zurücktreten. Ein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz wegen Lieferverzuges ist ausgeschlossen; im übrigen ist die Haftung auf die Höhe des" vorhersehbaren Schadens, maximal jedoch 5 % des Lieferwertes, begrenzt. Fa. X-IT GmbH behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die durch eines der o.g. Ereignisse hervorgerufene Lieferverzögerung länger als sechs Wochen andauert, und dies nicht von Fa. X-IT GmbH verschuldet wird.

§12.7 Sollte bestellte Ware vom Auftraggeber nicht spätestens 21 Tage nach Erteilung des Auftrages abgeholt oder übernommen werden, so gilt dies als Vertragsrücktritt des Auftraggebers.

§12.8 Tritt der Auftraggeber aus Gründen vom Vertrag zurück, welche nicht von der Fa. X-IT GmbH zu verantworten sind, so gilt eine weitere verschuldensunabhängige Stornogebühr in der Höhe von 20 % des Nettoauftragswertes als vereinbart. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden höheren Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.

Gerichtsstand ist Graz ( Österreich/ Steiermark). Es gilt das Recht der Republik Österreich

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